Aktuell
Änderung der Wohnungszuweisung bei Trennung der Eheleute
Im Zuge der Reform des Familienrechts wurde auch die Hausratverordnung aufgehoben. Dafür wurde die Regelung über die Wohnung nunmehr ins BGB übernommen
§ 1568a Ehewohnung
- 1.
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zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter oder
- 2.
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mit Rechtskraft der Endentscheidung im Wohnungszuweisungsverfahren
EnEV 2009 verkündet
Im Bundesgesetzblatt vom 30.4.2009 wurde die EnEV 2009 verkündet. Sie ist am am 1. 10.2009 in Kraft getreten.
Für Neubauten gelten höhere Anforderungen, ebenso für Modernisierungen im Baubestand. Bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie u.a. hier.
Zum 1.1.2009 sind die Änderungen der Heizkostenverordnung in Kraft getreten.
Am 1. Januar 2009 trat die auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) erlassene neueste Fassung Heizkostenverordnung in Kraft. Verfolgt werden mit der Änderung vor allem energiepolitische Ziele.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Ergebnisse der Ablesung sind zeitnah mitzuteilen
- Die Änderung der Verteilerschlüssel wird einfacher. Jetzt kann der Abrechnungsschlüssel nicht nur in den ersten drei Jahren geändert werden sondern immer dann, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen.
- Stärkere Berücksichtigung des Verbrauchsanteil im Verhältnis zum Flächenanteil: In Gebäuden, die
- nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 erfüllen und
- die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und
- in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind 70 % der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf die Nutzer zu verteilen
- Der Katalog der umlegbaren Kosten wurde erweitert
- Die Regeln für das Schätzverfahren und für die Ermittlung der Kosten der Warmwasserversorgung wurden geändert.
Die neuen Regeln gelten für Abrechnungszeiträume, die nach dem 1.1.2009 beginnen. Anderenfalls gilt die Verordnung in ihrer bisherigen Fassung.
Die Fassung der Änderungsverordnung finden sie hier, die Langfassung der neuen Verordnung finden Sie hier.
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