Deutscher Mietgerichtstag

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Mitglied werden

Persönliches Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person werden, die aufgrund ihrer Tätigkeit in besonderer Weise mit dem Mietrecht in Wissenschaft und/oder Praxis verbunden ist. Der Jahresbeitrag beträgt 50 Euro.

Daneben können Behörden, Körperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Sie müssen durch ihre vertretungsberechtigten Organe/Vertreter einen Vertreter benennen, der die Mitgliedschaftsrechte ausübt.

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Telefax dienstlich:
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Ich bin mit mietrechtlichen Fragen befasst als:

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Aktuell

Herbstveranstaltung 2010

17. September 2010

Kassel. Zum Programm und zur Anmeldung.

 

aktuelle Terminhinweise des BGH in Mietsachen:

 

Kalendarische Terminvorschau des BGH

 

Liste der BGH Rechtsprechung zum Mietrecht: hier.

 

Neues Anwendungsschreiben des BMF zu § 35a EStG.