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Gesetzentwurf zur Elektromobilität im Miet- und WEG-Recht vorgelegt

Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben den Entwurf eines Gesetzes zur    Änderung    des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt. Ein bedeutsamer Baustein zur Förderung der Elektromobilität ist die deutliche Absenkung der rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer. Auf ihrer 89. Frühjahrskonferenz im Juni 2018 hatten die Justizministerinnen und Justizminister deshalb beschlossen, eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes einzurichten, die auch Vorschläge zur Schaffung von Ladestellen für Elektrofahrzeuge unter erleichterten rechtlichen Bedingungen im Wohnungseigentumsgesetz und im Mietrecht erarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe tagte unter Federführung von Bayern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und hat bis zum 10. Juli 2019 ihren Abschlussbericht abgestimmt.

 

Der der Arbeitsgruppe schlägt für den erleichterten Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Miet- und Wohnungseigentumsrecht Folgendes vor:

 

  • Jeder Mieter soll einen Anspruch darauf haben, dass der Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgeführt wird.
  • Im Wohnungseigentumsrecht soll ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers geschaffen werden, dass ihm durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Einbau einer Ladestation ermöglicht wird. Dabei soll die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausführung der Maßnahme dem einzelnen Wohnungseigentümer überlassen können. Die Bau- und Folgekosten für die Maßnahme soll der Bauwillige tragen. Der Wohnungseigentümer, der einer baulichen Veränderung nicht zustimmt, soll grundsätzlich weder Bau- noch Folgekosten tragen müssen, noch an Vorteilen partizipieren dürfen

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.