Deutscher Mietgerichtstag 2024

Der 26. Deutsche Mietgerichtstag findet am 22. und 23. März 2024 in Dortmund statt. Sie können sich ab sofort (nur) auf dieser Webseite anmelden. Das Programm finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die organisatorischen Hinweise.

 

Eröffnet wird der Mietgerichtstag am Freitagmorgen aber mit einem Vortrag von Prof. Dr. Ulf Börstinghaus zu aktuellen Problemen des Mietspiegelrechts. Seit dem 1.7.2022 gelten das Mietspiegelreformgesetz und die Mietspiegelverordnung. Der Gesetzgeber wollte mit den neuen Regelungen vor allem mehr Rechtssicherheit schaffen. In der Praxis besteht aber inzwischen in einigen Punkten eine größere Rechtsunsicherheit. So haben es manche Bundesländer trotz einjährigem Vorlauf nicht geschafft, rechtzeitig eine Zuständigkeitsnorm für die Mietspiegelerstellung zu schaffen, so dass in der Not einige Gemeinden, ohne dazu befugt zu sein, Mietspiegel erstellt haben. Welche Konsequenzen dies hat, ist bisher völlig unklar. Da die ortsübliche Vergleichsmiete inzwischen auch für die Neuvertragsmieten bedeutsam ist, ist ein alter Streit aus den 1990er Jahren über die richtige Methode zur Datenauswertung mit nicht gekannter Heftigkeit neu entbrannt. Der Mietspiegel als „Messgerät“ soll die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete wiedergeben. Es dürfen deshalb nur rechtmäßige Mieten in die Messung einfließen. Aus angespannten Wohnungsmärkten gibt es inzwischen Untersuchungen, dass ein signifikanter Teil der erfassten Mieten diese Voraussetzung nicht erfüllt. Hier ist die Rechtsprechung gefordert Maßstäbe zu entwickeln, wie damit umzugehen ist. Und schließlich sollte der Vermutungswirkung qualifizierter Mietspiegel im Prozess eine größere Bedeutung zukommen. Hier spielt die Einhaltung der Vorgaben der Mietspiegelverordnung eine große Rolle. Jedoch stellt sich die Frage, ob dies für alle Vorgaben gilt, oder ob einzelne Vorgaben als reine Ordnungsvorschriften zu bewerten sind. Das gilt insbesondere für die ausufernden Dokumentationspflichten. All diese aktuellen Fragen wird Ulf Börstinghaus in seinem Vortrag ansprechen.

 

Am Freitagmorgen möchten wir uns noch einmal den Auswirkungen der grundlegenden Änderungen im Personengesellschaftsrecht auf das Wohnraummietverhältnis widmen. Dazu haben wir zwei ausgewiesene Experten gebeten, die Rechtslage auf Vermieter- und Mieterseite zu begutachten. Prof. Dr. Florian Jacoby von der Universität Bielefeld beschäftigt sich mit der GbR als Vermieterin und geht insbesondere der Frage nach, ob diese noch wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters kündigen kann. Anschließend beleuchtet Prof. Dr. Carsten Schäfer von der Universität Mannheim die GbR als Wohnraummieterin. Zum einen mag man daran denken, dass Mitglieder einer Wohngemeinschaft ohne Zutun des Vermieters ausgetauscht werden können, wenn die GbR als solche Partei des Mietvertrags ist, zum anderen ist die Frage aufgeworfen worden, ob die rechtsfähige Personengesellschaft den Schutz des Wohnraummietrechts genießt. Prof. Schäfer war als Mitglied einer Expertengruppe und Gutachter auf dem 71. Deutschen Juristentag maßgeblich an der Reform des Rechts der BGB-Gesellschaft beteiligt.

 

Wie gehabt, bieten wir Ihnen am Freitagnachmittag acht Arbeitskreise zu aktuellen mietrechtlichen Themen in zwei Blöcken an. Im Überblick erwartet Sie in den Arbeitskreisen das folgende Programm:

 

Block 1

1.         Heizungstausch in der GdWE 

            VorsRiLG Frank Zschieschack

2.         Begrenzter Schutz des Untermieters

            VizePräsinAG a.D. Beate Flatow

3.         Kaution und Verjährung

            VorsRiLG Elmar Streyl

4.         Dezentrale Stromerzeugung - Balkonkraftwerk, Mieterstrom, Photovoltaikanlage

            Dr. Ingrid Vogler und Carsten Herlitz, GdW        

Block 2

5.         Schriftformbedürfnis im Mietrecht? Auswirkungen eines „Bürokratieabbaus“

            RA Johannes Hofele

6.         Neue Herausforderungen bei der Betriebskostenumlage – Energiekrise und Informationspflichten

            RA Benjamin Raabe

7.         Anspruchsübergang auf den Transferleistungserbringer – materielles Recht und prozessuale Folgen

            Ass. iur. Claudia Theesfeld-Betten

8.         Hydraulischer Abgleich nach § 60c GEG – Mangelbeseitigung, Betriebskosten oder Modernisierung?

            RA Dr. Johann-Frederik Schuldt

 

Der Samstagvormittag steht dann ganz im Lichte der hoch umstrittenen Reform des GEG. Die lebhafte Diskussion auf der diesjährigen Herbstveranstaltung des Mietgerichtstags hat uns gezeigt, dass es hier noch viele offene Fragen gibt. Das Verhältnis der beiden Mieterhöhungsmöglichkeiten aus §§ 559 und 559e BGB nach Heizungstausch ist Gegenstand des Vortrags von Dr. Werner Hinz, Vorsitzender Richter am LG Itzehoe. Ihm folgt Dr. Ann-Kristin Mayrhofer von der Universität München, in deren Vortrag es um die Qualifikation der Umstände geht, die der Vermieter im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme nicht zu vertreten hat. Eine Problematik, die nicht nur beim Heizungstausch relevant ist, sich hier aber in aller Schärfe sowohl bei der Havarie der Heizung als auch beim vorzeitigen Heizungstausch durch den Vermieter zeigt. Für den abschließenden Vortrag haben wir Prof. Dr. Dirk Looschelders von der Universität Düsseldorf als Referenten gewinnen können. Hier geht es um eine grundlegende Problematik des Dauerschuldverhältnisses, die wiederum auch im Rahmen eines Heizungstauschs auftaucht, womöglich aber als die zentrale Frage der Modernisierung der Mietsache im Allgemeinen bezeichnet werden kann. Verändert sich durch die Vornahme einer Modernisierungsmaßnahme der vertragsgemäße Zustand der Mietsache oder kann, anders gewendet, ein Mangel durch die Modernisierungsmaßnahme entstehen? 

 

Weitere Termine

Der 27. Deutsche Mietgerichtstag findet am 28. und 29. März 2025 statt.

 


Die Vorträge aller Mietgerichtstage finden Sie hier oder in unserer Mietrechtsdatenbank.

 

Die jeweiligen Vorträge können Sie aus der Mietrechtsdatenbank herunterladen, soweit uns diese vorliegen. Dort können Sie auch die Fundstellen der Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift nachlesen.