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BGH entscheidet über Kautionsabwicklung

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 24.7.2019 - VIII ZR 141/17 zum wiederholten mal entschieden, dass es keine festen Fristen für die Pflicht des Vermieters zur Abrechnung über die Kaution gibt, sondern dass dies "innerhalb angemessener, nicht allgemein bestimmbarer Frist" zu geschehen habe.

Der Schwerpunkt der Entscheidung lag aber auf dem Fälligwerden des Rückzahlungsanspruchs: Während nach der älteren Rechtsprechung Voraussetzung der Fälligkeit was, dass feststand, Ansprüche würden nicht bestehen, hat der BGH nun ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Rechtsprechung entschieden, dass der Rückzahlungsanspruch mit der Abrechnung des Vermieters fällig wird. Eine Barkaution kann dabei auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden.

Für die Praxis wichtig ist, dass das alles auch gilt, wenn in der Abrechnung des Vermieters streitige Forderungen enthalten sind. Das bedeutet, dass sich der Vermieter auch wegen bestrittener Forderungen aus der Mietsicherheit befriedigen darf, etwa indem er mit ihnen aufrechnet.