Andere Gerichtstage

Verkehrsgerichtstag

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar ist ein Kongress von Verkehrsrechts- und Verkehrsexperten, der alljährlich in der letzten Januar-Woche stattfindet. Er wird von der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft ausgerichtet und dauert jeweils drei Tage (mittwochs bis freitags).

Am Mittwoch finden die Mitgliederversammlung der Akademie und gesellschaftliche Veranstaltungen statt. Am Donnerstag wird der Verkehrsgerichtstag mit einer Versammlung in der Kaiserpfalz in Goslar offiziell eröffnet: Nach Begrüßungsansprachen wird von einem prominenten Redner ein Plenarvortrag zu Fragen von aktueller und grundsätzlicher Bedeutung gehalten. Ab Mittag tagen acht Arbeitskreise, die jeweils anhand von drei Referaten weitere aktuelle Themen diskutieren. Am Freitag verabschieden die Arbeitskreise ihre Empfehlungen. Diese enthalten Anregungen und Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber, der Verwaltung und der Justiz sowie gegenüber den Verkehrsteilnehmern und der Öffentlichkeit. Am Nachmittag endet das Programm mit einem weiteren Plenarvortrag im großen Saal des Tagungszentrums.

Präsident des Verkehrsgerichtstags ist Prof. Dr. Friedrich Dencker, Universität Münster. Unter seiner Leitung wird der Verkehrsgerichtstag thematisch von einem Ausschuss vorbereitet, der jeweils bereits ab März des Vorjahres seine Arbeit aufnimmt. Für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung sind der Geschäftsführer der Akademie, Dipl.-Ing. Klaus Labenski, und der Organisationsleiter Manfred Mrass zuständig.

 

Familiengerichtstag

Der Deutsche Familiengerichtstag e.V. (DFGT) ist ein Forum des interdisziplinären Erfahrungsaustausches für das Familienrecht und hat zum Ziel, die einheitliche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts und die intensive Zusammenarbeit der Familienrichter und anderer Beteiligter überregional zu fördern. Dadurch soll gleichzeitig das Familienrecht für den Bürger durchschaubarer werden.

Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT) wurde im Jahre 1977 gegründet. Er dient als Forum des interdisziplinären Erfahrungsaustausches für das Familienrecht und hat zum Ziel, die einheitliche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts und die intensive Zusammenarbeit der Familienrichter und anderer Beteiligter überregional zu fördern. Dadurch soll gleichzeitig das Familienrecht für den Bürger durchschaubarer werden.

Zu diesem Zweck veranstaltet der DFGT alle zwei Jahre eine Plenartagung, die in Brühl/Rheinland stattfindet. In den Arbeitskreisen werden Empfehlungen an den Gesetzgeber, für die Rechtsanwendung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit beschlossen. Die Ergebnisse der Tagungen werden in den "Brühler Schriften zum Familienrecht" veröffentlicht.

 

EDV-Gerichtstag

Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. wurde 1989 gegründet. Prof. Dr. Maximilian Herberger wurde zum Vorsitzenden gewählt und übt dieses Amt bis heute aus. Zurzeit zählt der Verein ca. 350 Mitglieder. Kurz nach der Gründung begann eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen dem EDV-Gerichtstag und der Bund-Länder-Kommission. Seitdem wird der EDV-Gerichtstag auch als "Gerichtstag" wahrgenommen.

Der EDV-Gerichtstag sieht es als seine Aufgabe an, wichtige Entwicklungen verantwortlich zu begleiten und an der Entwicklung von Standards mitzuwirken. Sehr früh wurde ein Standard für die Strukturierung von Urteilstexten in Datenbanken verabschiedet, weitere Standards folgten. Mit der Verabschiedung eines Vorschlags für die XML-Strukturierung von Urteilstexten knüpfte der EDV-Gerichtstag dann an seinen ersten Standard an. Ähnlich wie bei der Einschätzung des PC-Arbeitsplatzes war der EDV-Gerichtstag auch bei der Erkenntnis Vorreiter, dass dem Internet Bedeutung für die professionelle juristische Tätigkeit zukommt.

Der EDV-Gerichtstag will weiter dazu beitragen, die EDV-Instrumente für die juristische Arbeit auf das jeweils beste Niveau zu bringen. Dabei kommt dem Erfahrungsaustausch innerhalb und außerhalb der Arbeitskreises eine besondere Bedeutung zu. Zweck des Deutschen EDV-Gerichtstag e. V. ist es, als Forum des Erfahrungsaustausches über den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung für die Rechtspflege auch im anwaltlichen Bereich zu dienen und dabei insbesondere den praktischen Erfahrungsaustausch über den EDV-Einsatz bei der Rechtsanwendung einschließlich der Gestaltung des Arbeitsplatzes und des organisatorischen Umfeldes zu ermöglichen, die Zusammenarbeit von Juristen und Informatikern überregional und im europäischen Rahmen zu fördern und ihre Sachkompetenz im Berührungsfeld von juristischen Aufgaben und Informatik zusammenzuführen, die Diskussion von vorhandenen EDV-Lösungen, Entwicklungen und Perspektiven anzuregen und zu unterstützen, den Meinungsaustausch über die rechtlichen Aspekte der Anwendung und Nutzung von EDV, insbesondere in der Rechtspflege zu fördern, Kontakte zu fachverwandten Organisationen (u.a. der Gesellschaft für Informatik e.V.) zu fördern.

Der Verein erfüllt diese Zwecke in erster Linie durch die Veranstaltung des Deutschen EDV-Gerichtstages, der regelmäßig ein Mal im Jahr in Saarbrücken stattfindet. Seit geraumer Zeit ist bei der alljährlichen Tagung die "magische" Grenze von 500 Anmeldungen überschritten. Und die Teilnehmerzahlen steigen von Jahr zu Jahr in die Höhe. Auch die Begleitausstellungen der Firmen werden immer vielfältiger und interessanter. Sie ermöglichen zeitökonomisch an einem Ort den Überblick über die für EDV interessierten Juristinnen und Juristen wesentlichen Produkte.

Das "come together" bei der juris GmbH am ersten Abend und das gemeinsame Essen am zweiten Abend sind mittlerweile zu einer guten Tradition geworden. Ein Höhepunkt der bisherigen Tagungen war sicherlich der Vortrag von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zum Thema "Internet und elektronischer Rechtsverkehr" beim EDV-Gerichtstag 2000. Dies signalisiert, daß der EDV-Gerichtstag nach einem gar nicht so langen Weg im Kreise der anderen Gerichtstage angekommen ist - so wie er das von Anfang an auf Grund seines Namens angestrebt hatte.

 

Verwaltungsgerichtstag

Der Deutsche Verwaltungsgerichtstag e.V. veranstaltet alle drei Jahre den Verwaltungsrichtertag. Der nächste findet 2007 in Weimar statt.

 

Vormundschaftsgerichtstag

Den Verein Vormundschaftsgerichtstag e.V. haben Vormundschaftsrichter/innen im Jahr 1988, noch bevor das Betreuungsrecht endgültig Gestalt angenommen hatte, ins Leben gerufen. Alle an der betreuungsrechtlichen Praxis beteiligten Berufsgruppen sollten damit ein Forum des Erfahrungsaustausches erhalten. Der Verein versteht sich als Fachorganisation, innerhalb derer die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die einheitliche Rechtsanwendung und die berufliche Fortbildung gefördert werden sollen. Er vertritt keine berufsständischen Interessen.

Der Verein fühlt sich den Leitgedanken des Betreuungsrechts verpflichtet: Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen stärken und deren soziale Situation verbessern. Der eindrucksvolle Anstieg der Mitgliederzahl seit der Gründung auf rund 900 Mitglieder im Jahr 1997 zeigt ebenso wie die große Teilnehmerzahl an den alle zwei Jahre bundesweit durchgeführten Vormundschaftsgerichtstagen (1994: 400 bis 500 Teilnehmer/innen), daß der Verein dem starken Interesse der Praktiker/innen des Betreuungsrechts entsprochen hat, auf überregionaler Ebene fachlich zusammenzuarbeiten.

Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und gegenseitige Unterstützung spiegeln sich auch in der Mitgliederstruktur des VGT wider, der Vormundschaftsrichter/innen, Rechtspfleger/innen und Rechtsanwält/innen wie auch Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden ebenso wie ehrenamtliche und freiberufliche Betreuer/innen vereint. Hinzu kommen Ärzt/innen und Pflegekräfte sowie Psycholog/innen und Hochschullehrer/innen, die sich gleichermaßen bei der Umsetzung des Betreuungsrechts engagieren.

 

Medienrechtstag

Zur praxisorientierten Diskussion medienrechtlicher Probleme hat sich am 07.06.1997 in Köln der „Deutsche Medienrechtstag e.V.“ gegründet. Der Verein ist ein Forum für Unternehmen der Medienwirtschaft, in dem Rechtsprobleme zwischen TV-Sendern, Film-, Fernseh-, Tonträger- und Multimediaproduzenten in Abwägung der verschiedenen juristischen und wirtschaftlichen Interessen erörtert werden.

Der „Deutsche Medienrechtstag e.V.“ veranstaltet mindestens einmal jährlich einen Medientag – wechselweise zum Medienforum NRW in Köln bzw. zur Internationalen Funkausstellung in Berlin. Dabei werden pragmatische Lösungen zu Rechtsproblemen entwickelt, etwa aus den Bereichen Finanzierung, Inhalt und Umfang zu übertragender Rechte, Vertragsgestaltung sowie Arbeits- und Steuerrecht. Darüber hinaus hat sich der „Deutsche Medien-rechtstag e.V.“ zum Ziel gesetzt, Weiterbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Medienrechts durchzuführen und ausgewählte Forschungsprojekte zu fördern.

Gründungsmitglieder des Vereins sind u.a. die TV-Sender RTL und VOX, die Produktionsgesellschaften COLUMBIA TriStar Film und Fernseh Produktions GmbH, GEMINI Filmproduktions GmbH und ME, MYSELF & EY Film- und TV Produktions GmbH. Dem Verein gehören mittlerweile 75 Mitglieder aus der Medienwirtschaft der Bundesrepublik an. Die Mitgliedschaft im „Deutschen Medienrechtstag e.V.“ ist beitragsfrei und steht Unternehmen der Medienwirt-schaft, deren Geschäftsführer, Justiziaren, den Legal- und Business-Affairs Managern der Branche sowie deren Interessenverbänden offen.

 

Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband, dem

  • Richterinnen und Richter,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Verfahrensbevollmächtigte von Verbänden,
  • Vertreterinnen und Vertreter von Behörden,
  • Medizinische Sachverständige,
  • Angehörige der Rechtswissenschaft und
  • Entscheidungsträger aus der Gesetzgebung

angehören.

Wichtig sind ihm die Begleitung aktueller Gesetzgebungsvorhaben und die Förderung des Erfahrungsaustauschs unter den Mitgliedern. Der Verein begreifen das Sozialrecht als sozialstaatliche Aufgabe. Unter dieser Zielsetzung entwickelt er sozialpolitische Aktivitäten. Er unterstützt die einheitliche Rechtsanwendung und die wissenschaftliche Entwicklung sowie die berufliche Fortbildung seiner Mitglieder. Die gesetzlichen Ziele des Sozialrechts sind Leitlinien für den Verein.