Der Bayerische Verfassungsgerichtshof stoppt mit seiner Entscheidung vom 16.7.2020 (32-IX-20) die Gesetzesinitiative für einen Münchener Mietendeckel. Ein solches Gesetz sei offenkundig verfassungswidrig, weil dem Landesgesetzgeber die Kompetenz fehle. Drei von neun Richtern haben ein abweichendes Votum abgegeben. Das Urteil finden Sie hier.