Zum 1. Oktober 2021 trat die Vorsitzende des VIII. Zivilsenats des BGH, Frau Dr. Karin Milger, in den Ruhestand.
Frau Milger hat sowohl in ihrer Zeit als Beisitzerin in dem Senat als auch als deren Vorsitzende das Wohnraummietrecht durch eine Vielzahl bedeutender, teilweise wegweisender Entscheidungen maßgeblich geprägt. Besonders hervorzuheben ist ihr Einfluss auf die Rechtsprechung zu den formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung, die zu einer Vereinheitlichung und Befriedung in diesem bedeutenden Teilelement des Mietrechts geführt hat.
Der Deutsche Mietgerichtstag wünscht Ihr für die Zukunft alles Gute!